Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Anton Paar Group AG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website: anton-paar.group
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 “ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- PDF und andere Office Dokumente: Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
- Auf einzelnen Seiten werden interaktive Grafiken eingebunden (HTML 5 Canvas und SVGs). Diese können von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.4.4 (Skalierbarkeit von Text), 1.4.5 (Text statt Bilder) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
- fehlende Alternativtexte bei älteren Bildern
- unzureichende Farbkontraste in bestimmten Bereichen
- vereinzelte Probleme bei der Tastaturnavigation
b. Unverhältnismäßige Belastung
- Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.08.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Anton Paar Group AG durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.08.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:
group@anton-paar.com
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.